Objektanbieter anschreiben – mehrere Personen
Anbieter eines Objektes können entweder Einzelpersonen sein oder sich aus mehreren Personen zusammensetzen. Dazu gehören Zweipersonengemeinschaften (z. B. Eheleute, Lebenspartnergemeinschaft oder eheähnliche Gemeinschaften), juristische Personen (z. B. Unternehmen oder Kreditinstitute) oder Mehrpersonengemeinschaften (z. B. Erbengemeinschaften, Eigentümergemeinschaften etc.).
Wenn Sie ein Objekt haben, bei dem der Anbieter ein Gemeinschaftskontakt ist, können Sie unterscheiden, ob nur der Hauptansprechpartner angeschrieben werden soll, oder ob die Anschreiben für mehrere bzw. alle Personen erstellt werden sollen.
Im Objekt wird im Abschnitt Vertriebsauftrag der Anbieter hinterlegt. Zusätzlich können Sie in der darunter angezeigten Zeile mit dem +-Symbol einzelne oder alle Personen der Gemeinschaft auswählen.
Für die hier angegebenen Personen wird dann jeweils ein eigenes Anschreiben erstellt. Wird hier nichts angegeben, wird nur ein Anschreiben für den im Gemeinschaftskontakt angegebenen Hauptansprechpartner erstellt.