Anbieterfreigabe
Im Bereich Verwaltung | Einstellungen im Reiter Konfiguration können Sie festlegen, ob eine Anbieterfreigabe erforderlich ist. Dies kann abhängig vom Vertragstyp festgelegt werden und ist wählbar für Kauf-, Miet- oder Verwertungsobjekte.
Zusätzlich legen Sie unter Verwaltung | Einstellungen im Reiter Webexposé noch die dazugehörige Vorlage fest.
Ist die Anbieterfreigabe erforderlich, so finden Sie im Bereich Stammdaten des Objektes mit Klick auf den Button Weitere Aktionen in der unteren Menüleiste die Möglichkeit zur Anforderung dieser Freigabe. Das Ändern des Objektstatus in aktiver Vertrieb ist nun nicht mehr möglich. Im Bereich Vertriebsauftrag sehen Sie den aktuellen Status der Anbieterfreigabe.
Achtung
Ist die Anbieterfreigabe erforderlich, so kann ein Objekt erst in den Status aktiver Vertrieb gesetzt werden, wenn diese auch erteilt wurde.
Bei der Anforderung der Anbieterfreigabe erhält der Anbieter eine E-Mail mit dem Link zum Web-Exposé und kann hier die Freigabe erteilen oder ablehnen. Nutzt der Anbieter die Freigabemöglichkeit im Webexposé, wird die Bestätigung oder Ablehnung automatisch ins System zurückgespielt. Im Fall der Bestätigung ändert sich der Objektstatus automatisch in den Status aktiver Vertrieb. Sollte die Freigabe einmal auf anderem Wege erteilt werden, so haben Sie als Makler die Möglichkeit, den Weg der Freigabe auf per Druck umzustellen. In dem Fall können Sie das Freigabedatum manuell erfassen und den Freigabenachweis hinterlegen. Danach kann der Status des Objektes wieder manuell auf aktiver Vertrieb gestellt werden.
Sie können die Option per Mail aber auch noch nachträglich umstellen auf per Druck, sollte der Anbieter die Freigabe beispielweise doch schriftlich erbringen. Hierzu brechen Sie die laufende Anbieterfreigabe mit dem Button in der unteren Menüleiste ab, stellen diese um auf per Druck und lösen die Freigabe erneut aus. Nun kann das Datum manuell erfasst werden.
Wenn Sie den Punkt nicht erforderlich wählen, so können Sie für dieses Objekt die Anbieterfreigabe auch abwählen, ohne dass in der Verwaltung die Anbieterfreigabe generell abgeschaltet werden muss. Beachten Sie aber, dass diese Einstellung für das Objekt nicht wieder rückgängig gemacht werden kann. Die Anbieterfreigabe ist in dem Fall dann nicht mehr möglich.
Achtung
Steht die Anbieterfreigabe auf per Mail, so muss der Anbieter die Bestätigung im zugeschickten Webexposé auslösen. Das Objekt wird mit der Freigabe automatisch in den Status aktiver Vertrieb gesetzt.
Falls für dieses Objekt auch eine Objektvertriebsfreigabe erforderlich ist, muss diese zuerst erteilt worden sein. Vorher ist die Anforderung einer Anbieterfreigabe nicht möglich und Sie sehen den Punkt Anbieterfreigabe auch nicht im Menü.
Für die Anforderung der Anbieterfreigabe sind die folgenden Angaben zum Energieausweis zwingend erforderlich. Ist dieser noch mit nicht vorhanden angegeben, so wird die Freigabeanforderung nicht ausgeführt. Da sich FIO an den Vorgaben zur EnEV2014 orientiert, muss hier entweder die Angabe nicht erforderlich gewählt und ein Ausnahmegrund hinterlegt oder die entsprechenden Daten zum Energieausweis erfasst werden.