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Energieausweis

Die Eingabemöglichkeiten für die Energieeffizienz orientieren sich an den Vorgaben der EnEV2014. Bei den Angaben zum Energieausweis haben Sie folgende Möglichkeiten: nicht vorhanden, nicht erforderlich, bedarfsorientiert und verbrauchsorientiert.

Achtung

Sobald Sie ein Objekt in den aktiven Vertrieb setzen wollen, müssen die Angaben zum Energieausweis vorhanden sein. Daher ist die Angabe nicht vorhanden nur für den Status Akquise oder Erfasst möglich. Sollte für das Objekt kein Energieausweis erforderlich sein, so muss diese Angabe mit Ausnahmegrund hinterlegt werden.

Um einen Energieausweis anzulegen, sind folgende Angaben notwendig: Hauptenergieträger, Endenergiebedarf sowie Baujahr laut Energieausweis, erkennbar auch am blauen Punkt davor, der diese Angabe zur Pflichtangabe macht.

Beachten Sie hier auch die Datumsangaben. Wenn Sie das Häkchen bei Energieausweis vor EnEV2014 setzen, so muss auch das Ausstellungsdatum vor 2014 liegen. Die Grafik und die Angabe zur Energieeffizienzklasse werden in diesem Fall nicht erstellt.

Achtung

Bei Stammobjekten werden die Angaben zum Energieausweis nur auf die Untereinheiten vererbt, wenn diese im Stammobjekt gepflegt wurde, bevor die Einheiten erstellt werden. Wird der Energieausweis erst nachträglich im Stammobjekt gepflegt, so muss dies für jede Untereinheit händisch nachgepflegt werden.